Rosen auf den Weg gestreut,

Und des Harms vergeßen!

Eine kleine Spanne Zeit

Ward uns zugemessen.

 

Heute hüpft, im Frühlingstanz,

Noch der frohe Knabe;

Morgen weht der Todtenkranz

Schon auf seinem Grabe.

 

Wonne führt die junge Braut

Heute zum Altare;

Eh die Abendwolke thaut,

Ruht sie auf der Bahre.

 

Ungewißer, kurzer Daur

Ist dieß Erdeleben;

Und zur Freude, nicht zur Traur,

Uns von Gott gegeben.

 

Gebet Harm und Grillenfang,

Gebet ihn den Winden;

Ruht, bey frohem Becherklang,

Unter grünen Linden.

 

Laßet keine Nachtigall

Unbehorcht verstummen,

Keine Bien′, im Frühlingsthal,

Unbelauschet summen.

 

Fühlt, so lang es Gott erlaubt,

Kuß und süße Trauben,

Bis der Tod, der alles raubt,

Kommt, sie euch zu rauben.

 

Unser schlummerndes Gebein,

In die Gruft gesäet,

Fühlet nicht den Rosenhayn,

Der das Grab umwehet.

 

Fühlet nicht den Wonneklang

Angestoßner Becher;

Nicht den frohen Rundgesang

Weingelehrter Zecher.


Das Gedicht "Lebenspflichten" stammt von   (1748 - 1776).





Das Gedicht als solches verdichtet Sprache und veranschaulicht den Inhalt durch die Verwendung rhetorischer Mittel (z.B. Metaphern (Bildsprache), Anaphern (Wiederholungen), etc.). Diese lyrischen Texte zeichnen sich durch eine strukturierte Form (Verse, Strophen) und einen spezifischen Rhythmus (Reim) aus.

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